Unser Behandlungsspektrum
Allgemeine Hinweise
Trotz unserer Spezialisierung auf die Behandlung von Kindern ist unsere Praxis eine allgemeinzahnärztliche
Praxis, die alle Bereiche der Zahnheilkunde - außer der Kieferothopädie - abdeckt.
Die weiteren Behandlungsschwerpunkte unserer Praxis sind:
Prophylaxe (Vorbeugende Zahnmedizin)
Durch eine verbesserte Mundhygiene wollen wir Ihre Zahngesundheit und den Erhalt
Ihrer eigenen Zähne über einen möglichst langen Zeitraum sicherstellen. Deshalb bieten wir Ihnen
ein Prophylaxeprogramm mit regelmäßigen Recallsitzungen an. Über die Möglichkeiten, die Kosten und die Erfolgschancen des
Prophylaxeprogramms beraten wir Sie gerne. Meine Helferinen sind fortgebildene Zahnmedizinische Fachangestellte, die in
ihrer Weiterbildung eine weitergehende Unterstützung für den Zahnarzt gelernt haben. Zu diesem Programm gehören:
- die Vermittlung von Kenntnissen über die präventive (vorbeugende) Zahnheilkunde
- die Beratung, Motivation und Betreuung von Patienten jeder Altersstufe über einen langen Zeitraum
Kinderbehandlung
Frau Dr. Wiebke Breuer und Herr Dr. H. Storbeck haben das Curriculum
"Tätigkeitsschwerpunkt Kinder- und Jugendzahnheilkunde" mit Erfolg absolviert. In diesem Curriculum wurde
die spezielle Situation bei der Kinder- und Jugendbehandlung in insgesamt 15 Wochenendkursen abgehandelt.
Unsere Praxis ist somit in der Lage, die speziellen Bedürfnisse der Kinder- und Jugendzahnbehandlung zu
erfüllen. Besonders die Möglichkeit, in Vollnarkose behandeln zu können, erlaubt uns eine optimale
Versorgung der Kleinkinder.
Behandlung in Lachgassedierung
In speziellen Behandlungsfällen können wir Sie in Lachgas behandeln. Während der Sedierung gelangt der Patient in einen angenehmen Trancezustand mit einem Gefühl der Leichtigkeit und Entspannung. Er ist jederzeit ansprechbar und Herr seiner Sinne, verspürt aber das Bedürfnis, die Augen zu schliessen. Angst und Verspannung weichen einem beruhigenden Geborgenheitsgefühl.
Behandlung in Vollnarkose
Bei besonderen konservierend-chirurgischen Behandlungsfällen können wir auch unter Vollnarkose in dem
Ambulant-operativen Zentrum Soest
(Dr. H.-P. Eisleben und Volker Figge) behandeln.
Kinder, die jünger als ungefähr 6 Jahre sind, können eigentlich nur in Vollnarkose zahnärztlich
behandelt werden. Nur in Vollnarkose kann eine ordentliche (lege artis) zahnärztliche Behandlung
durchgeführt werden; so kann z. B. ein stark zerstörter Milchzahn mit einer Kinderzahnkrone versorgt werden.
Konservierende Behandlung
Konservierende Leistungen sind die Behandlungen, die dem Erhalt eines bereits durch Karies oder Parodontitis
geschädigten Zahnes dienen. Dazu zählen Füllungen, Einlagefüllungen etc. Auch Wurzelbehandlungen gehören
zu den konservierenden Leistungen.
Bleaching (Aufhellen) der Zähne
Kleben von Dazzler
Zahnärztliche Chirurgie
Zur zahnärztlichen Chirurgie gehören chirurgische Eingriffe wie z. B. (operative) Zahnentfernungen,
Parodontalchirurgie, chirurgische Endodontie (Wurzelspitzenresektionen) etc.
Für bestimmte chirurgische Leistungen könnte es durchaus nötig sein, dass die Behandlung unter
Vollnarkose durchgeführt wird.
Prothetische Behandlung
Durch Karies, Parodontitis oder Verletzungen kann es zum Zahnverlust kommen. Diese fehlenden Zähne durch Brücken,
Voll- oder Teilprothesen zu ersetzen ist das Behandlungsgebiet der Prothetik. Auch die Nichtanlage von
Zähnen (Hypodontie) kann Zahnersatz erforderlich machen.
Gnathologische Behandlung mit myofunktioneller Diagnose
Unter Gnathologie versteht man die Lehre von der Funktion des Kauorgans. Diagnostik und Therapie von Symptomen,
die mit einem fehlerhaften Gebiss einhergehen können, umfasst diese Bezeichnung. Funktionsstörungen wie migräneartige
Kopfschmerzen, Zahnschmerzen, Kiefergelenkknacken, Kiefergelenkschmerzen, Nacken- und Schulterverspannungen,
Ohrgeräusche (Tinnitus) usw. können daraus entstehen.
Implantologische Versorgungen mit den
entsprechenden prothetischen Suprakonstrutionen
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die in den Kiefer eingesetzt werden.
Hinweise zu den sogenannten "Mehrleistungen", also zu den zahnärztlichen Leistungen, die
nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören.
Hier finden Sie einige Hinweise zu der Benutzung des
"Tätigkeitsschwerpunkts" und die Regelungen der Fortbildungspunkte.